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Grundschule an der Ganghoferstraße

KESCH- Kooperation Elternhaus- Schule

Konzept der GS an der Ganghoferstraße in Unterschleißheim

Inhalt

1. Leitidee der GS an der Ganghoferstraße
2. Schulprofil (schulspezifische Gegebenheiten)
3. Vorüberlegungen: Kooperation Elternhaus - Schule
4. Maßnahmen zur Umsetzung von KESCH
4.1. Qualitätsbereich Gemeinschaft
4.2. Qualitätsbereich Kommunikation
4.3. Qualitätsbereich Kooperation
4.4. Qualitätsbereich Mitsprache
5. Qualitätssicherung

Details:

1. Leitidee der GS an der Ganghoferstraße

Leitidee der GS an der Ganghoferstraße

2. Unser Schulprofil: „G“ wie Ganghoferschule

Aber auch „G“ wie …

… gutes Miteinander

Ein gutes Miteinander liegt uns in der Ganghoferschule sehr am Herzen. Rücksichtnahme und Höflichkeit werden bei uns groß geschrieben. Wir legen Wert auf ein positives Schulklima, in dem sich die Schülerinnen und Schüler (also auch inklusiv beschulte Kinder), die Eltern, die Lehrer und auch alle anderen Mitglieder unserer Schulfamilie wohl fühlen

... Geborgenheit

Im Vordergrund steht für uns, dass sich jedes Kind unabhängig von seiner Herkunft, Hautfarbe, Religion, Leistungsfähigkeit oder Behinderung in der Schule und ganz besonders in der Lerngruppe wohl fühlt.
Auf dieser Grundlage finden klassenübergreifende Projekte wie das Streitschlichterprogramm statt. Zu diesen Projekten haben auch Kinder mit Einschränkungen selbstverständlich Zugang.

... Grundlegung von Werten

Werte sind für die Orientierung der Kinder sehr wichtig. An diesen können sie ihr Handeln ausrichten und reflektieren. Wir möchten unsere Schüler zu Selbstständigkeit, respektvollem Umgang, Toleranz, Hilfs-bereitschaft und Teamfähigkeit erziehen. Aber auch Disziplin, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbe-wusstsein haben in unserer Schule einen hohen Stellenwert. Siehe hierzu auch das Konzept der sozialwirksamen Schule!

... Gesamtpersönlichkeit

Jedes Kind lernt anders. Wir bemühen uns, die Gesamtpersönlichkeit des Kindes zu verstehen und zu berücksichtigen. Unser Bestreben ist es, alle Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer Begabungen und Möglickeiten bestmöglich zu fördern und ihnen den richtigen Weg in ihr Leben zu weisen.
 
... ganzheitliche Bildung

In unserem Unterricht geht es nicht allein um die Vermittlung von Fakten. Es ist uns sehr bewusst, dass Kinder mit Kopf, Herz und Verstand lernen.
Vielfältiges Anschauungsmaterial und diverse offene Unterrichtsformen sollen Eigeninitiative, Selbsttätigkeit, Konzentration, Ausdauer, Sorgfalt und Kreativität schulen. Ein Leseclub und die Theater-AG sowie eine Vielzahl an weiteren AGs erweitern unser Angebot. Kinder mit Beeinträchtigungen sind selbstverständlich hier inbegriffen.erweitern  unser Angebot.
 
... gemeinsame Schulordnung

In unserer Schule werden die Regeln mit den Kindern gemeinsam erarbeitet. Jeder achtet darauf, dass diese eingehalten werden und alle Kinder bestätigen sie mit ihrer Unterschrift. Sichtbar werden unsere Regeln in jedem Klassenzimmer angebracht.
 
... gesunde Schule

Die Gesundheitserziehung der Schüler ist uns sehr wichtig. Körperlich fitte Kinder, die sich wohl fühlen, lernen auch erfolgreicher. Wir bereichern unseren Unterrichtsalltag mit vielen sportlichen Aktivitäten: Drei Sportfeste finden jedes Schuljahr statt, darüber hinaus organisieren wir weitere zwei bis drei sportli-che Aktionen, an denen die Kinder mit viel Freude und Anstrengungsbereitschaft teilnehmen. Unser neugestalteter Pausenhof bietet viele motivierende Spielanlässe.

Einige Klassen nahmen in der Vergangenheit am Projekt „Klasse 2000“ teil, welches zum Ziel hat, eine positive Einstellung der Kinder zur Gesundheit und einen kritischen Umgang mit Tabak, Alkohol und Werbeversprechen zu erreichen.

ganzjährige Sprachförderung

Die schulische und auch die vorschulische Sprachförderung sowohl deutscher als auch nichtdeutscher Schülerinnen und Schüler ist uns ein großes Anliegen. Mit großem Engagement und Erfolg kümmert sich die Organisation „Junge Integration“ um jedes einzelne Kind. In drei Vorkursgruppen mit insgesamt 33 Kindern fördern unsere Lehrerinnen Kindergartenkinder mit sprachlichen Defiziten. So erleichtern wir diesen Kindern den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule.

… genau am Puls der Zeit

Mit unseren wechselnden Jahresthemen versuchen wir, die Bedürfnisse der Kinder, Lehrer und Eltern abzudecken. In den letzten Jahren haben wir uns die Leseförderung, die Verbesserung der Unterrichtsqualität und die Naturwissenschaften sowie den Umweltschutz zum Thema gemacht.Seit Corona ist es unser Streben, hier verortete Nachteile durch intensive Beobachtungen und Förderangebote zu beheben.

...gute Betreuung

Wir sind in der glücklichen Lage, unseren Schülereltern verschiedene Formen der außerschulischen Betreuung anbieten zu können. Sowohl im angegliederten Caritas-Kinderhort, als auch in unserer Mittagsbetreuung werden die Kinder liebevoll begleitet. Ein gesundes Mittagessen gehört ebenso dazu wie projektbezogene Aktivitäten. Es ist unser Ziel, dass die Erziehung der Kinder von Eltern, Schule, Hort und Mittagsbetreuung gleichermaßen wahrgenommen und getragen wird. Elternabende und gemeinsame Treffen mit dem Elternbeirat (wie auch ein regelmäßiger Kennenlernabend) tragen zu einem guten Schulklima bei.

3. Vorüberlegungen: Kooperation Elternhaus-Schule

(Zusammengestellt von Schulpsychologin Daniela Muthsam)

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus

Öffentliche Schulen sind nach dem BayEUG Art. 74 Abs. 1 Satz 2 verpflichtet, ein schulspezifisches Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten zu erstellen.

Art. 74 BayEUG
"Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten
(1) 1 Die gemeinsame Erziehungsaufgabe, die Schule und Erziehungsberechtigte zu erfüllen haben, erfordert eine von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit. 2 In einem schulspezifischen Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten erarbeitet die Schule die Ausgestaltung der Zusammenarbeit; hierbei kann von den Regelungen der Schulordnungen zur Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten abgewichen werden." 

Zentrale Aufgabe in einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft: die Vorstellungen, Ziele, Formen und Planungen der Zusammenarbeit zu bestimmen, im Einvernehmen zu beschließen und „mit Leben zu füllen“.

• Das Konzept soll zunächst ein schulinternes Planungsinstrument darstellen und

- dient dazu, zu sehen, was bereits geleistet wird,

- es strukturiert Ausrichtung und Inhalt der Weiterentwicklung

- bietet Orientierung bei der Planung und Auswertung einer Evaluation.

• Ziele können sich auf die ganze Eltern- und Schülerschaft oder nur auf Teile (z.B. einzelne Jgst.) beziehen

• Ausgestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ist Teil des Schulentwicklungsprozesses.

 

1. Warum?

Die Bildung junger Menschen zu selbstständigen, eigenverantwortlichen Persönlichkeiten setzt eine enge Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus voraus. Es ist ihre gemeinsame Aufgabe, Kinder auf diesem Weg zu begleiten und zu unterstützen, und das gelingt am besten in partnerschaftlicher Zusammenarbeit.

→ verbunden damit sind unterschiedliche Rechte und Pflichten

→ gemeinsames Ziel: bestmöglicher Lernerfolg und optimale Persönlichkeitsentwicklung der Schüler

2. Rechtliche Grundlagen

Art. 2 BayEUG
"In der Schule wirken Staat und Eltern gemeinsam zum Wohl des Kindes, hier berühren sich der Erziehungs- und Bildungsauftrag von Eltern und Staat."

Grundlegende Elternrechte

Art. 126 Abs. 1 BV
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Art. 6 Abs. 2 GG
„Die Eltern haben das natürliche Recht und die oberste Pflicht, ihre Kinder zur leiblichen, geistigen und seelischen Tüchtigkeit zu erziehen. Sie sind darin durch Staat und Gemeinden zu unterstützen. In persönlichen Erziehungsfragen gibt der Wille der Eltern den Ausschlag.“

Rechte und Aufgaben des Staates

Art. 7 Abs. 1 GG
„Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“. 

Aufsicht bedeutet allerdings nicht, dass der Staat das alleinige Gestaltungsrecht im Bereich des Schulwesens hat. Alle an Schule Beteiligten sind zur Mitwirkung im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten aufgefordert. Der Staat ist verpflichtet, nicht nur für einen geordneten Schulbetrieb zu sorgen, sondern auch die Persönlichkeitsentwicklung jedes Schülers zu fördern, damit dieser sein Leben als mündiger Bürger selbstverantwortlich gestalten und einen Beitrag zum Wohl der Gesellschaft leisten kann.

3. Rechte und Pflichten der Eltern

(aus: Schule und Familie – Rechte und Aufgaben)

 a) Rechte

Eltern haben eine ganze Reihe von Rechten (festgehalten im BayEUG und Schulordnungen).
Diese lassen sich untergliedern in:

• Entscheidungsrechte, z.B.:

- das Recht, Schulart, Ausbildungsrichtung und Fachrichtung zu wählen, wobei der Staat z.B. Aufnahmekriterien aufstellen kann.

- Auswahl aus Wahlpflichtfächern und Teilnahme am Wahlunterricht

- Recht, Kinder vom Religionsunterricht abzumelden

• Informations- und Beratungsrechte, z.B.:

- Eltern haben das Recht auf eine möglichst frühzeitige, schriftliche Information über ein auffallendes Absinken des Leistungsstands und sonstige wesentliche, den Schüler betreffende Vorgänge.

- Auf Wunsch der Eltern oder der Schüler hat die Lehrkraft die erzielten Noten zu nennen.

- Schriftliche Leistungsnachweise sollen den Eltern zur Kenntnis gegeben werden.

- Eltern haben Anspruch auf Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten.

- Eltern haben das Recht auf Beratung in Fragen der Schullaufbahn (Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen).

- Eltern haben Anspruch darauf, dass sie über Ziel, Inhalt und Form der Familien- und Sexualerziehung rechtzeitig informiert werden.

• Anhörungsrechte:

Eltern haben das Recht, dass ihre Anliegen und ihre Sichtweise bei bestimmten Entscheidungen gehört werden, z. B.:

- Recht auf Anhörung bei Zurückstellung von der Aufnahme in die Grundschule für ein Jahr

- Recht auf Anhörung im Rahmen des Begutachtungsverfahrens bei der Anmeldung an einer Förderschule

- Anhörungsrecht vor der Anwendung von bestimmten Ordnungsmaßnahmen wie Versetzung in eine Parallelklasse, Ausschluss vom Unterricht u. a.

• Antragsrechte, z.B.:

- Antrag auf vorzeitige Einschulung 

- Antrag auf zweite Zurückstellung bei Kindern mit sonderpädagogischem Bedarf 

- Gastschulantrag 

- Anregung der Einrichtung einer Kooperations- oder Partnerklasse

- Antrag auf Überweisung von einer allgemeinen Schule an eine Förderschule bzw. die Überweisung von einer Förderschule an eine allgemeine Schule oder Berufsschule sowie den Wechsel der Förderschulform 

b) Pflichten (BayEUG)

• Sie müssen ihr Kind bei der Schule anmelden (Schulpflicht).

• Sie müssen die Erfüllung dieser Schulpflicht unterstützen. Dazu gehört:

- dafür zu sorgen, dass minderjährige Schulpflichtige am Unterricht regelmäßig teilnehmen und alle verbindlichen Schulveranstaltungen besuchen;

- sich um die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und der von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schüler zu kümmern; wie z. B. Erledigung der Hausaufgaben oder Nutzung des Gesprächangebots der Schule;

- die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen;

- die nicht in die Lernmittelfreiheit einbezogenen erforderlichen Lernmittel zu beschaffen.

• Sie sollen die Arbeit der Schülermitverantwortung unterstützen.

• Sie arbeiten mit der Schule im Bereich des Schulgesundheitswesens zusammen und sorgen dafür, dass ihre Kinder an Untersuchungen beim Gesundheitsamt teilnehmen.

• Sie müssen personenbezogene Daten angeben, die zur Wahrnehmung der schulischen Aufgaben erforderlich sind. Daten und Unterlagen von Schülern und Eltern dürfen jedoch nur an außerschulische Stellen weitergegeben werden, wenn ein rechtlicher Anspruch auf Herausgabe der Daten nachgewiesen wird. 

• Erziehungsberechtigte von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache müssen zudem dafür sorgen, dass ihr Kind an der Sprachstandserhebung teilnimmt und ggf. einen Vorkurs besucht.

4. Leitlinien und Qualitätsbereiche zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

(aus: Leitlinien und Qualitätsbereiche zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft)

Ziel der Leitlinien: Schulen und Eltern einen Orientierungsrahmen für eine qualitätsorientierte Ausgestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zur Verfügung zu stellen und Impulse zur Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen und Angebote zu geben.

Die Zusammenarbeit lässt sich in vier Handlungsfelder bzw. Qualitätsbereiche gliedern, die sich gegenseitig bedingen. 

• Die generelle Zielsetzung in jedem Qualitätsbereich wird durch eine Leitlinie definiert, einzelne Ziele bestimmen diese näher. 

• Die Leitlinien sowie die Ziele sind dabei so formuliert, dass sie einen wünschenswerten (Ideal-) Zustand des Zusammenwirkens von Schule und Elternhaus beschreiben.

4. Maßnahmen zur Umsetzung von KESCH | 4.1 bis 4.4

4.1 Qualitätsbereich Gemeinschaft

Leitlinie: Alle Eltern fühlen sich als Teil der Schulgemeinschaft wohl, wertgeschätzt und für die gemeinsamen Ziele verantwortlich.

Ziele:

• einladende, freundliche und wertschätzende Atmosphäre in der Schule
• gegenseitiger Respekt in der Schulgemeinschaft, alle Beteiligten sind eingeschlossen
• die Schule wird von einem gemeinsamen Verständnis getragen

Unsere Umsetzung (Maßnahmen)

• Willkommenskultur
Begrüßungstag, Kennenlernabend, Homepage, schuleigenes Willkommensheft, Willkommensgespräche mit Dolmetschern für Eltern und Kinder, die noch nicht Deutsch sprechen, Erwerb unserer eigenen T-Shirts mit dem Schullogo, Schulfahnen mit Logo

• Informationskultur
Infoabende (KIGA-GrS) im Mai VOR dem Einschulungsjahr für die Eltern der zukünftigen Erstklässler, Screening der Vorschulkinder bereits im April vor der Einschulung durch Fachleute (MSH, MSD, Schulpsychologen, Lehrer mit Schwerpunkt Erstunterricht) mit anschließender gemeinsamer Beratung (Eltern-KIGA-GrS) 

• Motivierende Erstkontakte
Schuleinschreibung (Optimierung der organisatorischen Abläufe, Screening als motivierende Unterrichtsstunde im Einzeltest) Schnuppertag für Kindergartenkinder mit Unterricht und Schulhausrallye Kooperation KIGA – GS durch Vorkurse
Die Schule stellt dem Kindergarten Räume zur Verfügung, damit die Kinder bereits Schulluft schnuppern können

• Vielfältige Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
Durch die Schulleitung, Fach- und Beratungspersonal 

• Gemeinsame Feiern im Jahreskreis
Kennenlernabend (Team trifft Elternbeirat), Klassenfeiern und regelmäßige Schulfeste, Teilnahme an Gemeindefeiern

• gemeinsame Projekte
passend zum ausgewählten Jahresthema

• Förderpatenschaften
Lesepatenschaften und weitere Differenzierungsmöglichkeiten für leistungsschwächere Kinder, egal welcher Nationalität und Herkunft

• Beiderseitiges Entgegenkommen
Der Caritas- Kinderhort übernimmt die Betreuung der Kinder bei Elternsprechtagen, so dass beide Elternteile das Gesprächsangebot wahrnehmen können

 

4.2 Qualitätsbereich Kommunikation

Leitlinie: Die Eltern und Lehrkräfte informieren einander über alles, was für die Bildung und Erziehung der Schüler von Bedeutung ist.

Ziele:

• Schule, Eltern(-vertreter) pflegen einen regelmäßigen, auch anlassunabhängigen Informationsaustausch
• Es gibt klare, den Eltern bekannte innerschulische Zuständigkeiten für die Kommunikation.
• Schule und Eltern nutzen vielfältige Kommunikationswege und -formen zur gegenseitigen Information.
→ Kommunikationsmittel und -wege erreichen möglichst alle Eltern
• Die Schule ist über die besonderen Lernvoraussetzungen der Kinder und – soweit diese für ihre individuelle Förderung bedeutsam ist – über ihre außerschulische Lebenssituation informiert.
→ wechselseitiger Informationsaustausch zwischen Schule und Elternhaus
• an Eltern: Rückmeldung über Verhalten und Leistungen ihres Kindes und wesentliche Vorgänge in Schule und Unterricht
• an Schule: Informationen über die Situation zu Hause und das außerschulische Verhalten der Schüler, soweit sie schulisch von Bedeutung sind

Unsere Umsetzung (Maßnahmen)

• Gelegenheiten für Gespräche anbieten
- gezielte Einladungen zu Sprechstunden, Elternabenden oder informellen Anlässen
- thematische Elternabende, z.B. Lernen lernen
- Möglichkeiten zum elektronischen Austausch, z.B. email,
- Unterstützung der Kommunikation der Eltern untereinander, Klassenlisten mit Kontaktdaten werden auf Wunsch ausgeteilt und vervielfältigt 

• Ansprechpartner benennen
- konkrete Ansprechpartner für klar definierte Aufgabenbereiche
(Schulleitung, Frau Eichner - Beratungslehrerin, Frau Muthsam - Schulpsychologin)
- Beauftragte für die Kooperation Kindergarten-Schule, die Schulleitung übernimmt die Unterstützung der Elternarbeit

• Erreichbarkeit sicherstellen
- Wichtige Ansprechpartner sind regelmäßig und zeitnah erreichbar
(Schulleitung und Sekretariat)
- Online-Formulare stehen auf der Homepage zum Download bereit, Mailverteiler über den Elternbeirat ist in der Planung
- Das Angebot von Sprechstunden nach Vereinbarung wird bei uns sehr flexibel gehandhabt. Wir richten uns weitgehend nach den Wünschen der Eltern.

• Das Umfeld einbeziehen
- Fördermöglichkeiten auch außerhalb der Schule werden genutzt. Wir stehen im aktiven Austausch mit dem Caritas-Kinderhort und nehmen Angebote gerne an.
- Gespräche mit vorschulischen Einrichtungen sind bei uns ein fester Bestandteil der Kooperation Kindergarten/Grundschule

• Auf Bedürfnisse eingehen
- bzgl. der Kommunikationswege und -formen wird auf die Gesprächspartner eingegangen, wichtige Mitteilungen werden nach Möglichkeit in die entsprechende Muttersprache übersetzt
- Übersetzer (z.B. andere Kinder) werden zu Gesprächen hinzugezogen.

• Gesprächskompetenz schulen
- Fortbildungen zu professioneller, lösungs- und stärkenorientierter Führung von Elterngesprächen: Diese hat vor einigen Jahren stattgefunden.
- kollegiale Fallberatung / Supervision: Innerhalb des Kollegiums findet ein reger Austausch statt.

• Zielstrebig informieren 
regelmäßige Information der Eltern über das Schulgeschehen auf unterschiedlichen Wegen
- periodische Elternbriefe und auch die Homepage ist immer aktuell
- anlassunabhängig informiert (nach Absprache im Lehrerteam) eine Lehrkraft die Eltern über die Entwicklung des Schülers unter Betonung der Stärken und Fördermöglichkeiten

 

4.3 Qualitätsbereich Kooperation

Leitlinie: Eltern und Lehrkräfte arbeiten gemeinsam kontinuierlich am Erziehungs- und Bildungserfolg der Schüler.

Ziele:

• Die Zusammenarbeit mit den Eltern erfolgt systematisch und koordiniert in Verantwortung der Schule. Schüler sind altersadäquat mit einbezogen.
• Die Eltern beteiligen sich auf vielfältige Art und Weise am schulischen Geschehen und bringen ihre Stärken und Ressourcen ein.
• Die Eltern unterstützen sich gegenseitig. Sie unterstützen das häusliche Lernen ihrer Kinder und werden diesbezüglich von der Schule beraten.
• Die Schulgemeinschaft ist mit Erziehungs- und Bildungspartnern in Gemeinde und Region vernetzt.

Unsere Umsetzung (Maßnahmen)

• Gemeinsam Ziele vereinbaren:
Eltern und Lehrer zeigen gemeinsames Interesse an den Entwicklungs- und Lernfortschritten der Kinder und Jugendlichen
- Dreier-Gespräche (Eltern-Kind-Lehrer)
→ Zielvereinbarungen, Lernverträge, Verhaltenskodex
→ Überprüfung der Fortschritte in Bezug auf die Zielerreichung
- Auch Schwellengespräche vor Schulbeginn sind möglich

• Konsens suchen
- Gemeinsame Eltern-Lehrer-Schüler-Arbeitskreise sorgen für bestmögliche Abstimmung untereinander → in Planung
- Konzept der Erziehungspartnerschaft wird in gemeinsamen Arbeitskreisen evaluiert und weiterentwickelt → findet statt, wenn das Konzept nicht nur erarbeitet, sondern auch gezielt umgesetzt wird!

• Elternkooperation fördern: 
Unsere Schulfamilie schätzt und unterstützt den Austausch innerhalb der Elternschaft
- Möglichkeiten der gegenseitigen Hilfestellung werden aufgezeigt
- Eltern mit Migrationshintergrund erfahren Unterstützung bei sprachlichen und sonstigen Problemen von anderen Eltern: Kontakt wird hergestellt, Beratungsgespräche finden statt.

• Impulse für zu Hause geben
- Informationsangebote für häusliches Lernen: Lernen lernen
- Vorträge und Diskussionen zu erzieherischen Themen finden statt: Computer/Internet, Pubertät/Sexualität etc.
- Elterngespräche finden auch in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit statt.

• Sich im Umfeld vernetzen
- Kontakte zu externen Partnern werden gepflegt
(städtische Bücherei, Feuerwehr, Heimatkundemuseum, örtliche Betriebe etc.)
- Beratungs-, Bildungs- und Präventionsangebote von der Polizei (Aufg`schaut) werden kontinuierlich in Anspruch genommen. Alle Kolleginnen der Ganghoferschule werden in diesem Präventionsprogramm geschult. Unsere Schulsozialarbeiterin führt Übungen aus diesem Programm bei Bedarf in den Klassen durch.

• Elternexperten einbeziehen
- „Schatztruhe Eltern“: Kompetenzen, Fachkenntnisse und Bereitschaft zum Engagement der Eltern wird abgefragt und festgehalten, z.B. Vorstellung von Capoeira- Instrumenten in der 3. Klasse. Listen, in die sich die Eltern eintragen können, werden am Elternabend ausgelegt.

• Mithilfe anbieten und annehmen
- Gemeinsame Auslotung, wie und in welchem Umfang Eltern ihr Engagement einbringen können: Bei Elternbeiratssitzungen werden diverse Möglichkeiten zur Mithilfe der Eltern aufgezeigt und die Vorgehensweise besprochen. Zum Beispiel die Gestaltung von Festen und Feiern, die Mithilfe bei der Schuleinschreibung, im Unterricht und bei Ausflügen
- Die Eltern gestalten den Pausenhof und die Schulumgebung mit (Arbeitskreis: Verkehrssituation) 



4.4 Qualitätsbereich Mitsprache

Leitlinie: Eltern nehmen ihre rechtlich geregelten Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten wahr. Sie können sich auch darüber hinaus in geeigneter Weise einbringen.

Ziele:

• Schule informiert die Eltern ausreichend über ihre Mitspracherechte und -möglichkeiten.
→ Ermunterung aller Eltern, sie zu nutzen
• Eltern aus allen Schichten und Gruppen sind in den Elterngremien vertreten
• Beteiligung von Eltern(-vertretern) an Schulentwicklungsprozessen
• Elternvertreter ergreifen Maßnahmen, um die Anliegen und Interessen aller Eltern zu erfahren und zu vertreten.
• Elternvertreter wirken in externen Netzwerken der Schule mit

 

Unsere Umsetzung (Maßnahmen)

• Zur Mitgestaltung ermutigen:
- durch Infostände, Aushänge im Foyer, auf der Homepage und in Elternbriefen werden Mitsprachemöglichkeiten transparent gemacht
- gezieltes Ansprechen und Ermutigen von Eltern, ihre Chancen zur Mitgestaltung wahrzunehmen, erfolgt meist im Bereich des Elternbeirates. 

• Auf Vielfalt achten
- gezieltes Ansprechen von Eltern unterrepräsentierter Gruppen und Ermutigung dieser zur Mitgestaltung (→ Elternbeirat)
→ eine gleichmäßige Beteiligung aller sozialen Gruppen ist wünschenswert

• Netzwerke ausbauen
- Die Schule und Elternvertreter sind in die Kooperation mit anderen Schulen sowie externen Partnern eingebunden: So finden z.B. gemeinsame Info- Abende zum Übertritt und zum Aufbau des bayerischen Schulsystems im Bürgerhaus statt (auch ortsübergreifend)
- Pflege von Kontakten zu ortsansässigen Unternehmen
- vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Jugendverbänden, Kirchen, Sportvereinen (diese präsentieren sich im Sportunterricht und bringen den Kindern diverse Sportarten näher), Musikschule im Haus

 • Elternvertreter unterstützen
- Eltern(-vertreter) werden in ihrer Arbeit vonseiten der Schule unterstützt:
→ Räume, Computer und Kopierer werden zur Verfügung gestellt
→ Unterstützung des Austausches der Elternschaft untereinander durch Mailverteiler (passwortgeschützter Bereich auf der Schulhomepage → in Planung)
- Angebot von Fortbildungen für Elternvertreter

• Austausch pflegen
- regelmäßiger Austausch von Elternvertretern und Schulleitung sowie weiteren Mitgliedern der Schulfamilie
- Elternvertreter stellen durch aktive Einbeziehung möglichst aller Eltern sicher, dass die einzelnen Anliegen bekannt sind und berücksichtigt werden
- Mitsprache und Mitgestaltung sollte von allen Eltern wahrgenommen werden.

• Alle Kinder im Blick behalten
- Elternvertreter verstehen sich als Fürsprecher für jedes Kind und seine Eltern und vertreten deren Interessen
→ Ein „Wünsche-Kasten“ für die Kinder und Eltern ist in der Vorbereitung

• Gremienarbeit wahrnehmen
- Elternvertreter bringen ihr Engagement und ihre Kompetenz bei der Arbeit in schulischen Gremien und Arbeitskreisen ein (Schulentwicklung, Werteerziehung) und nehmen – soweit möglich – an Lehrerkonferenzen teil

5. Qualitätssicherung

Die nächste Evaluation unserer Elternarbeit erfolgt gegen Ende des Schuljahres 2015/16.

Dabei werden folgende Instrumente verwendet:

1. Beobachtung:
Die Mitarbeiter der Schule werden angehalten, Wünsche, Anregungen und Kritik der Eltern offen entgegenzunehmen und in die Diskussion zur weiteren Schulentwicklung einzubringen. Die Themenabende für Eltern bieten hier einen hervorragenden Raum.

2. Befragung:
Im Schuljahr 2015/16 findet eine anonyme interne Evaluation bei allen Eltern statt. Zu Grunde gelegt werden konkrete Maßnahmen im Rahmen der Elternarbeit, deren Erfolg anhand der getroffenen Aussagen bewertet werden sollen. Es ist angedacht, diese Befragung dann alle zwei Jahre durchzuführen.

3. Interview:
Aus Interviews mit Eltern und schulischen Mitarbeitern ergeben sich Ideen und Anregungen für die schulische Weiterarbeit in Bezug auf eine gelungene Erziehungspartnerschaft.

Aus der gemeinsamen Reflexion ergeben sich weitere Handlungsschwerpunkte für das Konzept der Schulentwicklung!

Elternbriefe

Informationen rund um die Schulaktivitäten für die Eltern. [mehr...]

Formulare - Downloads

Krankmeldungen, Schulordnung, Leistungsmessung, etc.
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Betreuung

Schulkinderbetreuung durch die Nachbarschaftshilfe & Caritas Hort. [mehr...]

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